In der deutschen Förderlandschaft kann man schon einmal den Überblick verlieren. Um gerade im Bereich der Förderung energetischer Gebäudeverbesserungen mehr Transparenz zu schaffen, ist zum 1. Januar 2021 die BEG (Bundesförderung für Effiziente Gebäude) gestartet. Sie bündelt die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot und verringert damit den bürokratischen Aufwand für Antragssteller deutlich. Förderanträge müssen so zukünftig nur noch mit einem einzigen Antrag und bei einem einzigen Institut gestellt werden. Durchführende Förderinstitute sind die KfW (Kreditinstitut für Wiederaufbau) und die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Zunächst war im Januar 2021 die BEG EM als Zuschussvariante gestartet. Anträge hierzu werden von der BAFA bearbeitet. Ab dem 1. Juli 2021 werden die BEG WG und BEG NWG als Zuschuss- und Kreditvariante sowie die BEG EM als Kreditvariante starten. Für diese nachfolgenden Fördervarianten wird die KfW die Antragsbearbeitung übernehmen. Erst ab dem 1. Januar 2023 wird die Bearbeitung aller Zuschussvarianten von der BAFA übernommen. So ermöglicht die BEG, dass jeder Fördertatbestand als Zuschuss oder als Kredit förderbar ist. Dies ist insbesondere für Besitzer von Nichtwohngebäuden interessant, die nun auch zwischen einem zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss und einer Förderung als Direktzuschuss wählen können.
BEG Informationsvideos des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Die Förderungen im Rahmen der BEG EM können immer dann in Anspruch genommen werden, wenn es um Sanierungsmaßnahmen geht, mit denen insgesamt kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Dies betrifft neben Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und sommerlichem Wärmeschutz vor allem Maßnahmen an der Gebäudehülle, wozu auch die Erneuerung der Fenster, Türen und Schiebetüren zählt.
Seit Januar 2021 können Anträge im Rahmen der BEG EM Zuschussvariante bei der BAFA gestellt werden. Ab dem 1. Juli 2021 wird auch die Kreditvariante bei der KfW zur Verfügung stehen. Bis dahin gelten noch die bisherigen Förderregeln der KfW.
Zu beachten sind bei der BEG EM bestimmte Obergrenzen der förderfähigen Kosten sowie das Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro. Ausnahme bildet die Heizungsoptimierung als geringinvestive Maßnahme mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro. Für den Austausch neuer Fenster, Türen und Schiebetüren von Engeser Fensterwelt kann eine Bezuschussung von 20% geltend gemacht werden. Die Förderung im Rahmen der BEG EM kann sich zusätzlich erhöhen, wenn die energetische Sanierung auch Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Auch die Baubegleitung durch einen Experten oder eine Expertin berechtigt zu einem höheren Zuschuss. Dabei werden 50% der Kosten, maximal bis zu 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 2.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienwohnhäusern, bis maximal 20.000 Euro, gewährt.
Die BEG WG kann bei Vollsanierungen und Neubau von Wohngebäuden in Anspruch genommen werden. Als Wohngebäude definiert sich ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient. Dazu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen. Nicht als Wohngebäude definiert sind Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser.
Im Zuge der BEG wurden auch die bekannten Effizienzhausniveaus und -standards angepasst. Neu eingeführt wurden die beiden Klassen Effizienzhaus EE und Effizienzhaus NH. Gefördert werden die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude, die das energetische Niveau eines der folgenden Effizienzhaus-Standards erreichen: 55, 55 EE und 55 NH sowie 40, 40 EE, 40 NH und 40 Plus. Die förderfähigen Kosten belaufen sich im Rahmen der BEG WG pro Wohneinheit auf 120.000 Euro. Erreicht man eine „Effizienzhaus EE“-Klasse, eine „Effizienzhaus NH“-Klasse oder einen „Effizienzhaus 40 Plus“-Standard, so steigen die förderfähigen Kosten auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 Euro pro Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr förderfähig. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt die Höchstgrenze 4.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr.
Auch an den Effizienzhausklassen für Sanierungen wurden mit der Einführung der BEG Änderungen vorgenommen. Die Förderstufe Effizienzhaus 115 ist entfallen, die Stufen Effizienzhaus 100, 85, 70 und 55 bestehen weiter. Die Förderung liegt bei diesen Stufen zwischen 27,5% und 40% Tilgungszuschuss. Neu ist das Effizienzhaus 40 für Sanierungen. Hier gibt es einen besonders hohen Zuschuss von 45%. Zudem gibt es auch bei Altbausanierung die „Effizienzhaus EE“-Klassen, die erreicht werden können, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55% des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Als Obergrenzen werden die gleichen Werte wie bei einem Neubau angesetzt.
Die BEG WG kann bei Vollsanierungen und Neubau von Wohngebäuden in Anspruch genommen werden. Als Wohngebäude definiert sich ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient. Dazu gehören auch Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie ähnliche Einrichtungen. Nicht als Wohngebäude definiert sind Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser.
Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse – EE steht für Erneuerbare Energien – kann sowohl bei Neubau als auch bei einer Altbausanierung erreicht werden, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Dazu können z.B. Solarthermie, Erdwärme oder auch Holz zum Heizen eingesetzt werden.
Die „Effizienzhaus NH“-Klasse – NH steht für Nachhaltigkeit – wird erreicht, wenn für das Effizienzhaus ein zusätzliches Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Hierbei wird die Übereinstimmung der umgesetzten Maßnahmen mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bestätigt.
Eine Kombination von EE- und NH-Klasse ist nicht möglich.
Detaillierte Anforderungen an die Nachhaltigkeitszertifizierung
FÖRDERFÄHIGE MASSNAHMEN
Die Erneuerung bzw. der Austausch von Fenstern, Türen und Schiebetüren zählt zu den Maßnahmen an der Gebäudehülle und ist als solche förderfähig. Dabei erstrecken sich die möglichen Maßnahmen über den kompletten Neueinbau bis zu einzelnen Erneuerungen wie generelle Abdichtung innen und außen, Dichtungsaustausch, Einsatz von Lüftungslösungen, Neuverglasung, etc. Eine genaue Auflistung aller förderungsfähigen Maßnahmen können Sie über den nachfolgenden Link einsehen.
Übersicht der förderfähigen Maßnahmen
(Infoblatt unter Publikationen)
Grundvoraussetzung für eine mögliche Förderung ist die Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes durch die Maßnahme. Mit dem Einbau von Fenstern, Türen und Schiebetüren von Engeser Fensterwelt wird dies erfüllt. Durchdachte Mehrkammertechnologien, erhöhte Bautiefen und eine optimale Abdichtung mit neuester Dichtungstechnologie erzeugen eine sehr gute Wärmedämmeffizienz der Elemente, sogar bis hin zum Passivhausniveau. Zusätzlich können unsere Produkte mit unterschiedlichen Lüftungslösungen ausgestattet, der Beschlag bis Widerstandsklasse RC2 aufgewertet und weitere förderfähige Maßnahmen in Verbindung mit den Elementen umgesetzt werden.
Prinzipiell sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll sowie Kontraktoren, antragsberechtigt.
Zu beachten ist in jedem Fall, dass Anträge für die durchzuführenden Maßnahmen immer vor Vertragsabschluss bei dem Förderinstitut gestellt werden müssen. Erst dann sollte mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.
Übersicht über berechtigte Antragssteller
Um Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie den Einsatz neuer Engeser Fenster, -Türen und -Schiebetüren fördern zu lassen, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig. Die aktuelle und vollständige Expertenliste finden Sie hier: www.energie-effizienz-experten.de
Zur Antragsstellung sollten Kostenvoranschläge für die zu fördernde Maßnahme vorliegen. WICHTIG! Hier sollten Sie als ausführender Dienstleister am besten sicherstellen, dass die genannten Kosten möglichst genau sind, da sie die Grundlage für den späteren Förderbescheid darstellen und nicht nach oben korrigiert werden können.
Die eigentliche Antragsstellung erfolgt dann ganz einfach über das elektronische Antragsformular – aktuell nur für BEG EM verfügbar.
Zum elektronischen Antragsformular
Eine Kombination der BEG EM mit der BEG WG ist grundsätzlich möglich. Beachtet werden muss allerdings, dass die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme nicht erneut im Rahmen der BEG WG und andersherum geltend gemacht werden können.
Für umfassende energetische Sanierungen gibt es zwei Förderzuschläge (auch in Kombination möglich):
Wer erneuerbare Energien nach der Sanierung nutzt, erhält 5% mehr Fördergeld. So soll die bisherige zusätzliche Marktanreiz-Förderung des BAFA für erneuerbare Energien bei Gesamtsanierungen kompensiert werden. Der iSFP-Bonus beträgt auch bei der Effizienzhaus-Sanierung ebenfalls fünf Prozentpunkte. Bedingung ist, dass der iSFP mit der umfassenden Sanierung vollständig umgesetzt wird und mindestens die dort als Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht.
Gerne beraten wir Sie persönlich zur den verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Rufen Sie uns an! Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Quelle der auf dieser Seite gezeigten Texte und Bilder: Schüco International KG